KFZ Zulassung Wuppertal - Jetzt Wunschkennzeichen reservieren

KFZ Zulassung Wuppertal

W XF 19

(Wunschkennzeichen - Verfügbarkeit ohne Gewähr)
Stadt: Wuppertal
KFZ-Kennzeichen: W
PLZ: 42103 bis 42103

Die Zulassungsstelle Wuppertal ist für alle Fahrzeuge zuständig, die in Wuppertal mit dem Kennzeichen W an-, ab- oder umgemeldet werden sollen. Die Behörde bietet zusätzlich die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen zu bestellen und das eigene Auto so ein bisschen individueller zu gestalten.

Umfassender Service rund ums Auto
Das Straßenverkehrsamt Wuppertal bietet allen Bürger, die in Wuppertal ihren Hauptwohnsitz haben, umfangreiche Serviceleistungen rund ums Auto. Hierzu gehört etwa das Anmelden neuer Fahrzeuge, das sowohl vom Halter selbst wie auch von einem beauftragten Händler erfolgen kann. Wichtig ist hierbei, dass die für die Kfz Zulassung notwendigen Unterlagen beim Termin in der Behörde vorgelegt werden können. Um sich vorab hierüber zu informieren, hat die Zulassungsstelle Wuppertal auf ihrer Internetseite zahlreiche Fakten zusammengetragen und auch eine Auflistung aller benötigten Unterlagen erstellt. Wichtig sind unter anderem die Zulassungsbescheinigung Teil II sowie die elektronische Versicherungsbestätigung, die vom Versicherungsunternehmen auf Wunsch sogar online zugesandt werden kann. Gleiches gilt, wenn Bürger ihr Auto ummelden oder abmelden wollen, auch hier werden verschiedene Formulare benötigt, ohne die dies nicht möglich wäre.

Wunschkennzeichen online reservieren
Eine weitere Serviceleistung der Zulassungsstelle Wuppertal ist die Möglichkeit der Wunschkennzeichen-Reservierung. Auch sie ist online rund um die Uhr möglich und bietet den Bürgern die Gelegenheit, bereits zu Hause das neue Autokennzeichen auszuwählen und dieses ganz individuell nach den eigenen Wünschen zu gestalten. Lediglich das Stadtkennzeichen W für Wuppertal muss auf allen Kennzeichen einheitlich sein. Die übrigen Buchstaben und Zahlen können in eigener Kombination gewählt und schließlich auf das Kennzeichen geprägt werden. Die Zulassungsbehörde weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Reservierung vom Halter selbst erfolgen muss. Auch wenn der Händler die Reservierung vornimmt, muss diese auf den Namen des künftigen Halters erfolgen, denn das Wunschkennzeichen ist personenbezogen.

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