KFZ in Leipzig anmelden - KFZ Zulassung und Wunschkennzeichen

KFZ Zulassung Leipzig

L BC 62

(Wunschkennzeichen - Verfügbarkeit ohne Gewähr)
Stadt: Leipzig
KFZ-Kennzeichen: L
PLZ: 04103 bis 04103

Die Kfz Zulassungsstelle der Stadt Leipzig kümmert sich um alle Kfz Zulassungen, Ummeldungen oder Abmeldungen von Fahrzeugen mit dem Stadtkennzeichen L. Auch die Erteilung einer Schadstoffplakette sowie die Prüfung der Gültigkeit von Haftpflichtversicherungsnachweisen gehört zur Aufgabe der Behörde.

Das Dienstleistungsangebot der Zulassungsstelle Leipzig
Das Sachgebiet Kfz Zulassung kümmert sich in der sächsischen Großstadt Leipzig um vielfältige Dienstleistungen, die auf der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen basieren. Hierzu gehört allerdings nicht nur das Anmelden neuer Fahrzeuge, sondern auch das Ummelden und Umschreiben, wenn Bürger der Stadt umgezogen sind. Sollte ein bereits zugelassenes Fahrzeug nicht mehr benötigt werden, kann es auf Wunsch natürlich auch abgemeldet werden. Um ein neues Fahrzeug anzumelden, benötigen die Mitarbeiter der Zulassungsstelle in Leipzig neben der Zulassungsbescheinigung Teil II auch eine gültige Haftpflichtversicherung. Diese wird natürlich vorab auf Gültigkeit überprüft, denn die Kfz Zulassung ist nur in diesem Fall möglich. Sollte kein Versicherungsschutz bestehen oder dieser nicht mehr vorhanden sein, kann die Behörde sogar Zwangsmaßnahmen zur Stilllegung vornehmen.

Die Onlineangebote
Sowohl das Zulassen wie auch das Ab- und Ummelden ist in Leipzig ausschließlich in der Behörde vor Ort möglich. Über das Internet bietet das Amt allerdings die Möglichkeit, einen Termin zu vereinbaren, um ohne größere Wartezeiten ihre Angelegenheiten klären zu können. Ebenfalls online ist es möglich, ein Wunschkennzeichen zu vereinbaren und direkt zu reservieren. Wunschnummernschilder mit dem Stadtkennzeichen L können auf vielfältige Art und Weise gestaltet werden, denn sowohl die Buchstaben- wie auch die Zahlenkombinationen sind frei wählbar. Damit das gewünschte Autokennzeichen auch genutzt werden kann, darf es jedoch bisher noch nicht genutzt werden. Dies wird online überprüft. Ist das Wunschkennzeichen noch frei, kann es nun reserviert und bis zur Zulassung zurückgestellt werden. Zu beachten ist jedoch, dass hier immer Fristen einzuhalten sind und die Wunschkennzeichen nur für einen begrenzten Zeitraum vorgehalten werden.

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